Neue Str. 85 | 89073 Ulm | Tel: 0731 - 40 70 26 70

Gemeinsame Erfolgsbasis

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen bilden für unsere Partner und uns die faire wirtschaftliche Grundlage für ein zielgerichtetes Engagements zur Erreichung des gemeinsam angestrebten Erfolges. Hierbei sind wir – soweit nicht anders vereinbart – als Nachweismakler tätig und berechtigt, sowohl für unseren Interessenten wie auch für unsere Auftraggeber entgeltlich tätig zu werden. Der Angebotsempfänger gestattet diese courtagepflichtige Doppeltätigkeit.

1. Behandlung von Angeboten

1.1 Unsere Angebote und Mitteilungen bzgl. der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Nutzungsüberlassungsvertrages sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Angebotsempfänger bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der OBJEKTA IMMOBILIEN-KONTOR GMBH (nachstehend „OBJEKTA“ genannt) an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen mit der Folge eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten hat der Angebotsempfänger der OBJEKTA den ihr hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Ohne Nachweis der Schadenshöhe im einzelnen bemisst sich dieser Schaden nach den in Ziffer 3. genannten Courtagesätzen.

1.2 Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflich- oder Vermietbarkeit oder eine sonstige Nutzungsüber-lassungsmöglichkeit des nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich – d.h. spätestens innerhalb von vier Werktagen – schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass durch unser Angebot der Erstnachweis erbracht wurde und dieses Angebot alleine ursächlich für einen späteren Vertragsabschluss ist mit der Folge, dass die in Ziffer 3 genannte Courtage verdient und fällig und somit vom Angebotsempfänger an die OBJEKTA zu zahlen ist.

2. Vertragsabschluss

2.1 Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, eines Mietvertrages oder eines sonstigen Nutzungsüberlassungsvertrages durch unseren Nachweis bzw. unsere Vermittlung ist die Courtage verdient und fällig. Dieser Courtageanspruch entsteht in voller Höhe auch, wenn der Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Bedingungen geschlossen oder wenn ein identischer oder ein nur unwesentlich vom ursprünglich angebotenen Geschäft abweichender wirtschaftlicher Erfolg erreicht wird, z. B. durch den Abschluss über ein anderes Objekt, andere Flächen oder mit einem anderen Partner. Entsprechendes gilt bei Abschluss eines anderen Vertrages als dem zunächst vorgesehenen (z. B. Kauf statt Miete).

2.2 Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit unserem Auftraggeber, dem Eigentümer bzw. Vermieter aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss sowie bei den diesen vorbereitenden Verhandlungen. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so sind der OBJEKTA von den Beteiligten unverzüglich Kopien des geschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehender Nebenabreden zur Verfügung zu stellen.

3. Courtage

3.1 Folgende Courtagen sind bei Abschluss eines Übernahmevertrages über ein von der OBJEKTA nachgewiesenes bzw. vermitteltes Objekt bzw. eines sonstigen Leistungsvertrages von jedem Vertragspartner an die OBJEKTA zu zahlen:

  • Bei Kauf einer im Inland gelegenen Immobilie: 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
  • Bei Kauf einer im Ausland gelegenen Immobilie: 5,95 % des Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
  • Bei Vermietung, Verpachtung oder sonstiger Nutzungsüberlassung mit einer Grundlaufzeit
    • von unter 5 Jahren: 2,38 Netto-Kaltmieten,
    • ab 5 und unter 10 Jahren: 3,57 Netto-Kaltmieten,
    • von 10 Jahren und mehr: 4,17 Netto-Kaltmieten,

    jeweils inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

Ggf. vom Vermieter gewährte mietfreie Zeiten reduzieren nicht die für die Berechnung des Courtageanspruches relevante Grundlaufzeit des Vertrages; sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete in der vereinbarten Grundlaufzeit Basis der Courtageberechnung.

  • Bei Nachweis/Vermittlung sonstiger Leistungen: 3,57 % aus dem Vertragswert inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

Diese Courtagesätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Courtagesatz genannt ist. Die Courtage wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages.

3.2 Der Courtageanspruch bleibt auch bestehen, wenn Verträge rückgängig gemacht werden.

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4. Folgegeschäft

Ein Courtageanspruch entsprechend den Regelungen in Ziffer 3 steht der OBJEKTA auch dann zu, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten von OBJEKTA vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere das von OBJEKTA nachgewiesene oder vermittelte Objekt betreffende vertragliche Vereinbarungen - z. B. Erwerb oder Anmietung von weiteren Flächen, Erwerb von zunächst gemieteten Flächen - zustande kommen.

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5. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben zu unseren Angebotsobjekten beruhen auf von Dritten – namentlich durch den Auftraggeber, den Verkäufer oder den Vermieter – erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. können wir daher nicht übernehmen. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung – ggf. Zwischenverpachtung – behalten wir uns ebenfalls vor.

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6. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm.

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